"Extra Bavariam non est vita, et si est vita, non est ita.“ Außerhalb von Bayern, so dieses alte Sprichwort, gibt es kein Leben, und wenn, dann kein...
Wie es los ging mit der Kirchensteuer – Das Bayerische Konkordat von 1924
Vor genau 100 Jahren, im Jahr 1924 wurde zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern ein neuer Staatskirchenvertrag geschlossen. Da das bisherige Konkordat von 1817 stark auf den König zugeschnitten war, machte die Revolution von 1918 eine Neuregelung des Verhältnisses von katholischer Kirche und Staat nötig. Das Konkordat von 1924/25 räumte der Kirche große Rechte ein (Ende staatlicher Besetzung kirchlicher Stellen, kirchliche Mitwirkungsrechtsrechte bei der Ernennung von Professoren, Bestandsgarantie für theologische Fakultäten, konfessionelle Lehrerbildung, Konfessionsschulen und Religionsunterricht). Der Freistaat Bayern verpflichtete sich ferner zu finanziellen Leistungen an die Kirche, größtenteils auf Basis der älteren Regelungen von 1817, auch die Kirchensteuer hat hier ihren Ursprung. Das Bayerische Konkordat gewann Modellcharakter für spätere Konkordatsabschlüsse deutscher Länder. Seine Gültigkeit wurde auch vom Reichskonkordat von 1933 nicht berührt.
Referent
Dr. Herbert Wurster
Kosten
keine
Anmeldung
eine Anmeldung ist nicht erforderlich